Terms of service

O+ GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04.08.2025

 

1.       Allgemeines

1.1.              Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns, der O+ GMBH, FN 611782 f, mit Sitz in Bergheim und der Geschäftsanschrift Handelszentrum 16/BT2/EG, 5101 Bergheim, (nachfolgend „O+ GmbH“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen, Servicierung, etc.), die ab dem 04.08.2025 abgeschlossen werden. 

 

1.2.              Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde in Kenntnis dieser AGB zu sein und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Stillschweigen des Kunden gilt jedenfalls als Zustimmung. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder Vertragsformulare des Kunden werden hiermit von der O+ GmbH abgelehnt und werden nicht Bestandteil des Vertrages oder der Verkaufsbedingungen, es sei denn, diese Bedingungen oder Vertragsformulare werden ausdrücklich von einer vertretungsbefugten Person der O+ GmbH schriftlichen anerkannt. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge sowie im Falle ständiger Geschäftsbeziehungen auch ohne ausdrücklichen Verweis auf diese.

 

1.3.              Die AGB gehen allen Handelsbräuchen vor. Gesetzliche Bestimmungen zwingender Natur schränken den Wirkungskreis der AGB sinngemäß ein.

 

1.4.              Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jene Personen, für die im Falle einer Auftragserteilung das österreichische Konsumentenschutzgesetz gilt. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Unternehmen im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches betreibt.

 

2.       Allgemeines zum Vertragsabschluss

2.1.              Mündliche Mitteilungen der O+ GmbH – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.

 

2.2.              Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung der O+ GmbH oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des O+ GmbH schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage der O+ GmbH unterfertigt.

 

2.3.              Die Mitarbeiter der O+ GmbH sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzugehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantieerklärungen abzugeben.

 

2.4.              Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.

 

2.5.              Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen gleichermaßen einer schriftlichen Bestätigung der O+ GmbH.

 

2.6.              Die O+ GmbH ist nach eigenem Ermessen berechtigt, nach eigener Wahl jederzeit sowohl für die gesamte, als auch nur teilweise Abwicklung und Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten Subunternehmer beizuziehen. O+ GmbH sagt zu, sich ausschließlich solcher Subunternehmer zu bedienen, die über die hiefür erforderlichen gewerberechtlichen Befugnisse und/oder sonst notwendigen behördlichen Bewilligung verfügen.

 

2.7.              Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist die O+ GmbH berechtigt, ersatzlos, ganz oder teilweise von dem Vertrag mit einem Unternehmer zurückzutreten, wenn der unternehmerische Kunde der Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen widerspricht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber der O+ GmbH oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von der O+ GmbH nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird, wenn die O+ GmbH unverschuldet selbst nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird oder wenn die O+ GmbH die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsschluss erkennbaren berechtigten Belange des Kunden sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind.

 

3.       Vertragsabschluss im Web-Shop / Fernabsatz

3.1.              Die im Online-Shop der O+ GmbH enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

 

3.2.              Der Kunde kann das Angebot über das in unserem Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch postalisch, per E-Mail, per Fax, telefonisch gegenüber der O+ GmbH abgeben.

 

3.3.              Die O+ GmbH kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

·     indem sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

·     indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder

·     indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

 

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die O+ GmbH das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

 

3.4.              Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „PayPal“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an seinen Zahlungsdienstleister. Für diesen Fall erklärt die O+ GmbH abweichend von Punkt 3.3 schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

 

3.5.              Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular der O+ GmbH wird der Vertragstext von der O+ GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vor Absendung bereits erhaltenen geltenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite der O+ GmbH archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop der O+ GmbH angelegt hat.

 

3.6.              Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular der O+ GmbH kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienerfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Bedienerfunktionen korrigiert werden.

 

3.7.              Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

3.8.              Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der O+ GmbH versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der O+ GmbH oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

 

4.       Rücktrittsrecht des Verbrauchers für Fern- und Auswärtsgeschäfte

4.1.              Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn

a.            der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers (O+ GmbH) und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,

b.            für den Verbraucher unter den in Punkt 4.1.a genannten Umständen ein Angebot gemacht worden ist,

c.             ein solcher Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen worden ist, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder

d.            der Vertrag auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt;

e.            der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden;

f.             der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Punkt 4.1.a - 4.1.e fällt.

 

4.2.              Das Rücktrittsrecht nach 4.1.f. steht dem Verbraucher nicht zu,

a.            wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

b.            wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

c.             bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25,--, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50,-- nicht übersteigt;

d.            bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

 

4.3.              Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn die O+ GmbH aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und wenn der Verbraucher

a.            entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert, oder

b.            den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen.

 

4.4.              Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (Punkt 4.1.a- 4.1.d) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von EUR 50,-- nicht überschreitet sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Sonderanfertigungen).

 

4.5.              Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus unseren Rücktrittsbelehrungen.

 

5.       Preise und Zahlungsbedingungen

5.1.              Sämtliche Preise gelten vorbehaltlich einer Anpassung der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen aktuellen Preisliste des Verkäufers. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

 

5.2.              Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.

 

5.3.              Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde.

 

5.4.              Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage und Bindungseinstellung bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach der entsprechenden Preisliste der O+ GmbH verrechnet. Es gilt als vereinbart, dass die Bindungseinstellung grundsätzlich vom Käufer selbst, und auf eigene Kosten in Auftrag gegeben werden muss. Die O+ GmbH weist darauf hin, dass diese bei einem zertifizierten Fachbetrieb durchzuführen ist. Eine entsprechende Übersicht über zertifizierte Fachbetriebe ist auf www.tyrolia.com zu finden.

 

5.5.              Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in unserem Online-Shop angegeben werden.

 

5.6.              Ist Vorauskasse bei Kauf über den Online-Shop vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

 

5.7.              Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449, Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.

 

5.8.              Wir bieten Zahlungsoptionen in Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB (publ) an. Wenn Sie beim Checkout Klarna als Zahlungsmethode wählen, kommt der Zahlungsdienstleistungsvertrag direkt zwischen Ihnen und Klarna zustande, vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen von Klarna.

 

O+ GmbH tritt lediglich als Vermittler auf und ist nicht Vertragspartei des Finanzierungsvertrags. Klarna kann Bonitätsprüfungen und Eignungsbewertungen durchführen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kundenservice von Klarna.

 

5.9.              Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die O+ GmbH behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird die O+ GmbH den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

 

5.10.           Gegenüber Unternehmern als Kunden ist die O+ GmbH gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnet die O+ GmbH einen Zinssatz iHv 4%. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 

 

5.11.           Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 15 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Im Falle, dass die O+ GmbH ein Inkassobüro oder einen sonstigen Dritten in Anspruch nimmt um vom Kunden geschuldete Beträge einzuziehen, oder ein Gerichtsverfahren einleitet um solche Beträge einzuziehen oder um Rechte gemäß den unterliegenden Bedingungen zu vollstrecken, einschließlich der Vollstreckung seitens des Kunden gewährter Sicherheiten, ist der Kunde verpflichtet sämtliche durch Inkassobüros und andere Dritte entstandenen Honorare und Kosten zu vergüten, die der O+ GmbH in diesen Verfahren entstanden sind, einschließlich unter anderem Rechtsanwaltshonorare.

 

5.12.           Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 

 

5.13.           Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so ist die O+ GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Die O+ GmbH ist dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und die O+ GmbH unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

 

5.14.           Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von der O+ GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit der O+ GmbH.

 

5.15.              Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

 

6.       Leistungsausführung

6.1.              Die O+ GmbH ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

 

6.2.              Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

 

6.3.              Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

 

6.4.              Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.

 

7.       Liefer- und Versandbedingungen

7.1.              Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung der O+ GmbH angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

 

7.2.              Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an die O+ GmbH zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass die O+ GmbH ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

 

7.3.              Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die O+ GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

 

7.4.              Bei Selbstabholung informiert die O+ GmbH den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit der O+ GmbH am Sitz der O+ GmbH abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

 

7.5.              Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.

 

7.6.              Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

 

7.7.              Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

 

8.       Annahmeverzug

8.1.              Bei Annahmeverzug des Kunden ist die O+ GmbH berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware einzulagern, wofür der O+ GmbH eine Lagergebühr in Höhe von EUR 10 pro Tag zusteht, sowie sämtliche weiteren Mehraufwendungen (zB.: frustrierte Transportkosten) in Rechnung zu stellen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hievon unberührt bleibt.

 

8.2.              Unbeschadet sämtlicher sonstigen der O+ GmbH zur Verfügung stehenden Rechte kann diese die für einen Unternehmer bestimmte Ware zum besten prompt erzielbaren Preis verkaufen und dem unternehmerischen Kunden (nach Abzug der Kosten der Lagerung, Versicherung sowie sonstiger Kosten aufgrund des Annahmeverzugs) die Differenz zwischen dem Erlös und dem bezahlten Kaufpreis ausbezahlen oder einen allfälligen Differenzbetrag zum bezahlten Kaufpreis in Rechnung stellen.

 

8.3.              Davon unberührt bleibt das Recht der O+ GmbH, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

8.4.              Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag ist die O+ GmbH berechtigt einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen, sofern es sich um Standardkatalogprodukte handelt und in Höhe von 100% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden, sofern es sich um eine kundenspezifisch produzierte Ware handelt. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

 

8.5.              Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

 

9.       Eigentumsvorbehalt

9.1.              Gegenüber Verbrauchern behält sich die O+ GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

 

9.2.              Gegenüber Unternehmern behält sich die O+ GmbH bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Unternehmerische Kunden anerkennen hiermit ausdrücklich und unwiderruflich, dass die von der O+ GmbH gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der O+ GmbH verbleibt. 

 

9.3.              Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn der O+ GmbH diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Kunden bekannt gegeben wurde und diese der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an die O+ GmbH abgetreten und ist diese jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

 

9.4.              Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die O+ GmbH zur Geltendmachung ihres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten darf.

 

9.5.              Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

 

9.6.              In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

 

9.7.              Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf die O+ GmbH gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

 

9.8.              Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der O+ GmbH hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

 

9.9.              Des Weiteren hat der Kunde die O+ GmbH vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung ihrer Vorbehaltsware diese unverzüglich zu verständigen.

 

10.    Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

10.1.          Schuldet die O+ GmbH nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung/Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde der O+ GmbH alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den von der O+ GmbH vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihr die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Lieferanten überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

 

10.2.          Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung und die Planung und/oder design der Ware, so unterliegen sowohl Pläne, Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes. Jegliche Verwertung, Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung der Ware ohne Zustimmung der O+ GmbH ist dem (potentiellen) Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

 

11.    Schutzreche Dritter

11.1.          Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so ist die O+ GmbH berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

 

11.2.          Der Kunde hält die O+ GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.

 

11.3.          Die O+ GmbH ist berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

 

11.4.          Für Liefergegenstände, welche die O+ GmbH nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellt, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt.

 

11.5.          Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so ist die O+ GmbH berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. Ebenso kann die O+ GmbH den Ersatz von ihr aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.

 

11.6.          Der Kunde ist verpflichtet, der O+ GmbH im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

12.    Gewährleistung

12.1.          Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt für unternehmerische Kunden das Folgende:

a.            ein unwesentlicher Mangel begründet keine Gewährleistungsansprüche;

b.            werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leistet die O+ GmbH nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr;

c.             der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war;

d.            die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der O+ GmbH schriftlich bekannt zu geben und sind die beanstandeten Waren oder Werke vom Kunden zu übergeben;

e.            verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen;

f.             wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen;

g.            sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, der O+ GmbH die entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen;

h.            abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich die O+ GmbH vor, den Gewährleistungsanspruch nach Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen;

i.              im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden;

j.              zur Mängelbehebung ist der O+ GmbH zumindest zwei Versuche einzuräumen;

k.            die Verjährungsfrist beginnt für eine Ersatzlieferung nicht erneut zu laufen;

l.              die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe.

 

12.2.          Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und die O+ GmbH hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.

 

12.3.          Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Skibindungen und gängige Bauteile wie Stahlkanten und Beläge sind zu kontrollieren und ggf. zu servicieren. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen die O+ GmbH entstehen.

 

12.4.          Der Kunde versteht ausdrücklich, dass Skibindungen ausschließlich nach allgemein gültigen technischen Vorgaben des Bindungsherstellers montiert werden. Die spezifische Bindungseinstellung auf Körpergewicht, Körpergröße, Fahrstil, Alter, Sohlenlänge, usw. wird nicht von der O+ GmbH vorgenommen. Der Kunde versteht, dass Ski-Sets mit vormontierten Bindungen nicht fahrbereit sind. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendige spezifische Bindungseinstellung nach den gültigen Industriestandards (im spezifischen, aber nicht limitiert auf die ISO 11088) bei einem dazu autorisierten Fachhändler durchführen und regelmäßig warten zu lassen.

 

12.5.          Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen.

 

13.    Haftung

13.1.          Der Verkäufer garantiert und haftet gegenüber dem Kunden nur nach zwingendem Recht. Hiervon abweichend gilt für unternehmerische Kunden das Folgende:

a.            eine Haftung (vertraglicher, zivilrechtlicher, deliktischer oder sonstiger Art) ist für leichte oder einfach-grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden;

b.            Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der unternehmerische Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht;

c.             die O+ GmbH übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch die O+ GmbH oder Personen, für die diese einzustehen hat, verursacht werden;

d.            in Zusammenhang mit der Ware oder dem Vertrag kann eine Klage gegen die O+ GmbH nur binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt eingeleitet werden, an dem der Käufer von den sie auslösenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder erlangen hätte sollen, oder, wenn Verjährungen vertraglich nicht abgeändert werden können, nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen;

e.            die Haftung ist mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die O+ GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.

                                                                                

13.2.          Im Übrigen ist eine Haftung der O+ GmbH ausgeschlossen.

 

14.    Höhere Gewalt

14.1.          Die O+ GmbH haftet dem unternehmerischen Kunden gegenüber nicht für Verletzungen oder Schäden jeglicher Art, falls die Nichteinhaltung des Vertrages auf Umstände zurückzuführen ist (unabhängig davon, ob die O+ GmbH fahrlässig gehandelt hat oder nicht), die außerhalb der angemessenen Kontrolle der O+ GmbH liegen und die diese an der Einhaltung des Vertrages hindern oder einschränken ("Ereignis höherer Gewalt"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

a.            Verzögerte Ausstellung oder Widerruf einer für die Ware erforderlichen Lizenz welcher Art auch immer; oder

b.            Handlungen, Beschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art staatlicher, parlamentarischer oder lokaler Behörden; oder

c.             Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskonflikte oder Arbeitsstreitigkeiten (gleichgültig ob Beschäftigte des Verkäufers oder einen Dritten betreffend); oder

d.            Probleme oder Verzögerungen bei der Beschaffung von Rohmaterial, Arbeitskraft, Treibstoff, Energie, Ersatzteilen oder Maschinen; oder

e.            höhere Gewalt, einschließlich unter anderem Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Unruhen, Angriffe im Bereich der Cyberkriminalität und ihre Folgen, böswillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Naturkatastrophen, extreme ungünstige Witterungsverhältnisse, Leistungsstörungen von Lieferanten oder Sublieferanten, Brand, Seuchen, Epidemien, Quarantäneeinschränkungen oder Gefahr auf Hoher See.

 

14.2.          Die O+ GmbH kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag (ganz oder teilweise) aussetzen oder beenden, ohne gegenüber dem unternehmerischen Kunden in irgendeiner Weise haftbar zu sein, wenn aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der O+ GmbH liegen

a.            die zumutbare Fähigkeit zur Herstellung, Lieferung, Bereitstellung oder zum Erwerb von Materialien für die Produktion der Waren mit den üblichen Mitteln der O+ GmbH erheblich beeinträchtigt ist (unabhängig davon, ob die O+ GmbH fahrlässig gehandelt hat oder nicht), oder

b.            ein erheblicher Zusammenbruch des Marktes und der Nachfrage nach den Waren eintritt, so dass es für den Verkäufer billigerweise unwirtschaftlich wäre, seine Leistungspflicht weiterhin zu erfüllen.

 

14.3.          Im Falle eines Ereignisses Höherer Gewalt gemäß Punkt 14.1 oder 14.2 beschriebenen Umstände wird die O+ GmbH dem unternehmerischen Kunden schriftlich über das Vorliegen solcher Umstände, die Art des Ereignisses und seine voraussichtliche Dauer informieren. Die O+ GmbH kann den Vertrag (oder einen Teil des Vertrages) ohne jegliche Haftung kündigen, wenn ein Ereignis Höherer Gewalt oder die in Punkt 14.2 beschriebenen Umstände eintreten.

 

15.    Schlussbestimmungen

15.1.          Erfüllungsort des Vertragsverhältnisses zwischen der O+ GmbH und dem Kunden ist der Firmensitz der O+ GmbH in Bergheim.

 

15.2.          Auf alle mit der O+ GmbH abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

 

15.3.          Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der O+ GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

 

15.4.          Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

15.5.          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der nicht durchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.